1. Anwendungsbereich

    Die Dienstleistungen der Velovermietung werden von der Firma Monta in Bike AG , MiB (nachfolgend Vermieterin genannt) mit Sitz in Morcote erbracht, die Eigentümerin der Mietvelos ist. Die Allgemeinen Mietbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des Mietvertrages.

    Bei dessen Unterzeichnung bestätigt der Mieter, diese Mietbedingungen gelesen zu haben und sie bedingungslos zu akzeptieren.

  2. Vertragsverhältnisse

    Der Vertrag wird zwischen MiB und dem Kunden geschlossen.

  3. Buchung der Fahrzeuge

    Die Buchung erfolgt Online, mithilfe von Software BikeRentalManager (BRM), über die Links die sich auf der Website ​www.monta-in-bike.ch​ befinden. Um die Buchung abzuschliessen muss man diese Mietbedingungen akzeptieren und die eigene Kreditkarteninformationen einzugeben. MiB wird Ihre Daten nicht speichern. Der Unterzeichnete ermächtigt den Restbetrag und alle anderen Mehrkosten, durch Stripe, zu zuziehen. Die Buchung wird bei Erhalt der Bestätigungsmail als gültig angesehen.

  4. Veloübernahme

    Der Mieter übernimmt das Velo in betriebssicherem und sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen der Vermieterin respektive dem Vermittler bei der Fahrzeugübergabe gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Personalausweis, Identitätskarte, GA, 1⁄2-Tax-Abo, Führerschein). MiB wird zum Zeitpunkt den Gesamtbetrag, mittels Stripe, berechnen.

  5. Velorückgabe

    Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrrad vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit der Vermieterin an der im Mietvertrag angegebenen Rückgabestelle während deren Öffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene oder falsch abgestellte Mietobjekte sowie die daraus entstandenen Folgekosten werden vom Mieter eingefordert. Das Fahrzeug sowie sämtliches von der Vermieterin zur Verfügung gestellte Zubehör wie , ev. Schlüssel, Velohelme etc. muss der Vermieterin bei der Fahrzeugrückgabe vollständig und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlust oder Beschädigung wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

  6. Verlängerung der Mietdauer

    Eine Verlängerung des Mietverhältnisses ist nur mit der Zustimmung der Vermieterin vor Beendigung des laufenden Mietverhältnisses möglich, sofern die Fahrzeuge nicht bereits gebucht wurden. Der Mietpreis wird neu berechnet und der Aufpreis, einschiesslich etwaiger Einkommenverluste, belastet.

  7. Mindestalter des Mieters

    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung einer erwachsenen Person sein. An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfe Mietvelos nicht abgegeben werden.

  8. Annullation / Abbruch

    Wird bis 24 Stunden vor Mietantritt eine bestätigte Reservation annulliert, berechnet MiB die Anzahlung von 5%. Weniger als 24 Stunden vor Mietantritt annullierte Buchungen werden analogder gar nicht angetretenen zu 25% der gebuchten Tarifs berechnet. Bei Mietabbruch besteht kein Anspruch auf Rückvergütung der nicht in Anspruch genommenen Restmietzeit.

  9. Haftung und Versicherung

    Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrages, über eine Haftpflichtversicherung und damit eine ausreichende Abdeckung der Risiken zu verfügen, die eine Fahrt mit dem Velo oder E-Bike mit sich bringen. Die Haftung erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

  10. Schäden, Diebstahl und Verlust

    Der Mieter hat die Pflicht, dem Vermieter aufgetretene Schäden und Verluste anzuzeigen.

    Der Mieter haftet für alle dem Mietobjekt und seinem Zubehör während der Mietdauer zugefügten Beschädigungen aus Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie dessen unsachgemässem oder zweckfremden Einsatz.

    Die Kosten für kleinere Schäden und Materialverlust werden dem Kunden gemäss der offiziellen Preisliste von MiB direkt von der Vermietstelle verrechnet. Bei Diebstahl oder Verlust des Mietobjekts oder des Zubehörs während der Mietdauer haftet der Mieter. Das Fahrzeug ist grundsätzlich immer zu sichern.

    Der Verlust wird dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt. Übergibt der Mieter das Fahrzeug an Dritte, so haftet er grundsätzlich für Schäden und Folgeschäden, die an dem Fahrzeug durch Dritte verursacht werden.

  11. Nutzung / Verbote

    Der Mieter verpflichtet sich, das Strassenverkehrsgesetz einzuhalten und das Velo sachgemäss und sorgfältig zu nutzen.

    Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden, welche sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch des Mietobjekts an demselben oder aber an Drittobjekten ergeben.

  12. Schaden-u.Reparaturversicherung

    Die Versicherung deckt entstandenen Fahrradschaden bis zu maximal 500 CHF; die Arbeitsleistung ist inbegriffen soweit diese von MiB ausgeführt wird. Absichtliche Schäden, Schädigung Dritter und Abholungskosten von beschädigten Bikes sind ausgenommen.

  13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

    Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Lugano (TI).

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